Freitag, 19. September 2014

Kein Blatt passt zwischen Kasper, Ratzinger und Lehmann

Kardinal Kaspers „revolutionäre“, von Papst Franziskus gedeckte Meinung über Kommunionempfang für „wiederverheiratete Geschiedene“ war schon 1972 die von Kardinal Ratzinger und 1974 die von Kardinal Lehmann.

Auf den Aufsatz von Joseph Ratzinger."Zur Frage der Unauflöslichkeit der Ehe. Bemerkungen zum dogmengeschichtlichen Befund und zu seiner gegenwärtigen Bedeutung", in: H.Heinrich u. V. Eid, Ehe und Ehescheidung. Diskussion unter Christen, Kösel, München 1972, bin ich jetzt schon mehrmals auf internationalen Seiten gestoßen und fand diesen dann auf "Wir sind Kirche" auf Deutsch zusammengefasst - wo sonst? (s.u.)

Wer darin keine Ähnlichkeit mit Kardinal Kaspers präsynodalen, von Papst Franziskus öffentlich hoch gelobten Vorschlägen sehen kann, kennt diese noch nicht.

Was kann man daraus sehen? Was Kardinal Kasper vorschlägt, ist offensichtlich nicht seine eigene „revolutionäre“ Meinung, sondern diese Suppe wird schon seit über 40 Jahren im Hinterhof gekocht. Und jetzt soll die Suppe öffentlich serviert werden.

Ganz offensichtlich weigern sich alle drei hochwürdigsten Herren, „wiederverheiratete Geschiedene“ als Ehebrecher und damit Todsünder zu bezeichnen. 

Alle drei agieren damit leider zum Schaden der Seelen der Betroffenen, die so in ihrer wiederholten Todsünde bestärkt werden, aber ganz entsprechend den Zielen der Vereinten Nationen (UN), die seit Jahrzehnten über ihre zahlreichen internationalen Nebenorgane und mittels NGOs und auch FBOs vor allem das katholische Familienbild zerstören, um ihre globale Bevölkerungs- und Gedankenkontrolle besser durchführen zu können.

Es lohnt sich immer wieder, diese Insidervorhersagen des früheren Planned Parenthood Direktors zu studieren. 
Leider ist seine Vorhersage, dass die katholische Kirche, d. h. einflussreiche Teile ihres „Bodenpersonals“ ihnen, den selbsternannten Weltregierern, helfen werden, zur Realität geworden. 
Wobei sollten sie ihnen helfen? Bei der damals nur geplanten „Normalisierung“ von Abtreibung, der Homosexualisierung der Gesellschaft und der Propagierung des Geschlechtsakts nur als „Spass“ oder „Liebe“ und damit seiner Trennung von der Fortpflanzung.

Dröhnendes Schweigen zur zügig global mit allen Psycho-Mitteln über Medien und Schulen vorangetriebenen Gesellschaftsrevolution der letzten 50 Jahre ist auch Mithilfe. 
Mehrere Kardinäle (und etliche Bischöfe) gehen über das Schweigen mittlerweile hinaus und unterstützen aktiv die LGBT-Agenda, wie zur Zeit besonders offensichtlich Kardinal Dolan

Gegen die grassierende Ehescheidung auch unter Katholiken sagt ja seit Jahrzehnten kein Kardinal oder Papst mehr etwas. Mittlerweile ist die Agenda so weit fortgeschritten, dass als unbarmherzig gebranntmarkt wird, wer "wiederverheiratete Geschiedene" auf ihre schwere Sünde des Ehebruchs hinweisen und sie davon abhalten will, im Stand schwerer Sünde die heilige Kommunion zu empfangen

Nachtrag: 1972 bzw. 1974 waren die Priester Ratzinger und Lehmann natürlich noch keine Kardinäle. Mir drängt sich immer mehr der Eindruck auf, dass ihr unten geäußertes Gedankengut einer Bischofs- bzw. Kardinalserhebung förderlich war. Wohl nicht umsonst bezeichnet Hans Küng seinen Mitbruder Ratzinger "als einen der besten Köpfe damals".

Kasper wurde zum Bischof ernannt, obwohl er die Naturwunder Jesu als Dogmatikprofessor (!) rundweg leugnete.

Unter "Karl Lehman" sagt Wiki dieses:
1968 erfolgte ein Ruf auf den Lehrstuhl für Dogmatik II der Katholisch-Theologischen Fakultät der Johannes-Gutenberg-Universität MainzDa Lehmann in Deutschland weder promoviert worden war noch sich habilitiert hatte, war die Berufung mit einem rechtlichen formalen Problem verbunden. Mit Hilfe eines externen Gutachtens des Tübinger Dogmatikprofessors Joseph Ratzinger konnte die Lehrbefähigung Lehmanns, die Venia Legendi, an der Mainzer Fakultät bestätigt werden. Seit 1971 war Lehmann Professor für Dogmatik und Ökumenische Theologie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau. Am 26. März 1979 verlieh ihmPapst Johannes Paul II. den Titel Ehrenprälat Seiner Heiligkeit.[5]
Rahner-Schüler zu sein, half natürlich auch immer bei der Karriere.

Von der Website " Wir sind Kirche":

Zitat Joseph Ratzinger 1972:

Papst Benedikt XVI., hatte in einem Aufsatz aus dem Jahr 1972 zum Sakramentenempfang für wiederverheiratete Geschiedene die rhetorische Frage gestellt: 


„Wird das Anders-Können hier nicht zur Pflicht der Barmherzigkeit, des recht verstandenen ‚Evangeliums’?" Weiters heißt es: „Wo eine erste Ehe seit langem und in einer für beide Seiten irreparablen Weise zerbrochen ist; wo ungekehrt eine zweite Ehe sich über einen längeren Zeitraum hin als sittliche Realität bewährt hat und mit dem Geist des Glaubens, besonders auch in der Erziehung der Kinder, erfüllt worden ist (so dass die Zerstörung dieser zweiten Ehe eine sittliche Größe zerstören und moralischen Schaden anrichten würde), da sollte auf einem außergerichtlichen Weg auf das Zeugnis des Pfarrers und von Gemeindemitgliedern hin die Zulassung der in einer solchen zweiten Ehe Lebenden zur Kommunion gewährt werden." 
Es folgt dann noch eine Ausführung von „zwei Gründen", die „von der Tradition her gedeckt" seien, wobei u.a. die Unzulänglichkeiten in Annullierungsverfahren erwähnt werden, sowie der „Typus von Nachsicht" bei Basilius, die „Barmherzigkeit Gottes, der die Buße nicht unbeantwortet lässt", und die Einsicht, dass „praktisch Enthaltsamkeit keine reale Möglichkeit" sein kann: „... wenn also aus moralischen Gründen das Aufgeben der zweiten Ehe unstatthaft ist und andererseits praktisch Enthaltsamkeit keine reale Möglichkeit darstellt (magnorum est, sagt Gregor II.,), scheint die Eröffnung der Kommuniongemeinschaft nach einer Zeit der Bewährung nicht weniger als gerecht und voll auf der Linie der kirchlichen Überlieferung zu sein: Die Gewährung der communio kann hier nicht von einem Akt abhängen, der entweder unmoralisch oder faktisch unmöglich wäre."

(Zitiert aus: Joseph Ratzinger, Zur Frage der Unauflöslichkeit der Ehe. Bemerkungen zum dogmengeschichtlichen Befund und zu seiner gegenwärtigen Bedeutung, in: H.Heinrich u. V.Eid, Ehe und Ehescheidung. Diskussion unter Christen, Kösel, München 1972, 35-56; Hervorhebungen fett von der Autorin)



Zitat Karl Lehmann 1974:

Schon 1974 hat Kardinal Lehmann Vorschläge für eine Zulassung von geschiedenen Wiederverheirateten zu den Sakramenten gemacht:

„1. Die Tolerierung einer Zweitehe und die damit verbundene Zulassung zu den Sakramenten darf in keiner Weise die verbindliche Grundform der unauflöslichen Ehe in Frage stellen. Eine entsprechende Pastoral muss bei den Betroffenen und in der christlichen Gemeinde das Bewusstsein einer Ausnahmesituation und einer Hilfe in klar umgrenzten Notfällen wecken und stärken.
2. Wo beim Scheitern der ersten Ehe schweres Versagen mit im Spiel war, müssen die übernommene Verantwortung und die begangene Schuld anerkannt und bereut werden. Etwaiges Unrecht und ein angerichteter Schaden müssen nach Kräften gutgemacht werden, was unter gewissen Umständen eine Rückkehr zum ersten Partner nicht ausschließt.
3. Wenn eine Rückkehr zum ersten Partner nicht möglich ist, muss glaubhaft gemacht werden, dass die erste Ehe beim besten Willen praktisch nicht wieder herstellbar ist. Dabei wird besonders darauf zu achten sein, ob die erste Ehe in einer für beide Partner irreparablen Weise zerbrochen ist.
4. Eine hernach eingegangene zweite Ehe muss sich über einen längeren Zeitraum hinweg im Sinne eines entschiedenen Willens zum dauerhaften Zusammenleben nach der Ordnung der Ehe und als sittliche Realität bewährt haben. Es muss auch geprüft werden, ob das Festhalten an dieser Bindung gegenüber dem Partner und den Kindern der gegenwärtigen Ehe eine neue sittliche Verpflichtung geworden ist. Beide Partner sollten außerdem bekunden, dass sie aus dem christlichen Glauben zu leben versuchen und aus religiösen Gründen und nach ernsthafter Gewissensprüfung die Teilnahme am sakramentalen Leben der Kirche erbitten.
5. Beide Partner und der verantwortliche Seelsorger tragen Sorge dafür, dass kein berechtigtes Ärgernis in der Gemeinde entsteht oder sich der Eindruck nahelegt, die Kirche nehme die Unauflöslichkeit der Ehe nicht mehr ernst.
Unter solchen Voraussetzungen und Bedingungen könnte m.E. wiederverheirateten Geschiedenen die Zulassung zum Bußsakrament und zur Kommuniongemeinschaft gewährt werden. Entscheidend bleibt jedoch die Voraussetzung: Nur vom Rang des ursprünglich von Jesus Christus Gebotenen her lässt sich das Nicht-Gesollte 'regeln'.“

Karl Lehmann, Zur Unauflöslichkeit der Ehe und Pastoral für wiederverheiratete Geschiedene, in: ders., Gegenwart des Glaubens, Mainz 1974, 292 f.


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